EU KI-Verordnung 2026 für Creator: Frist 2. August + 5-Schritte-Checkliste
Am 2. August 2026 wird Artikel 50 der EU-KI-Verordnung vollständig anwendbar. Drei Ausnahmen befreien die meisten Creator von der Kennzeichnungspflicht — Deepfakes und KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses fallen jedoch immer darunter. Definitionen, Vergleichstabelle + 5-Schritte-Checkliste.

Direkte Antwort: Am 2. August 2026 wird Artikel 50 der EU-KI-Verordnung vollständig anwendbar. Drei Ausnahmen befreien die meisten Creator von der Kennzeichnungspflicht (künstlerischer Kontext, redaktionelle Kontrolle, technische Hilfsfunktion) — Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichem Interesse fallen jedoch immer darunter. Unten findest du eine 5-Schritte-Checkliste, die dich in 30 Minuten compliant macht.
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Definitionen: was sagt die EU-KI-Verordnung genau?
Kurze Antwort: Verordnung (EU) 2024/1689 führt vier Kernbegriffe ein. Jede Definition in einem Satz, mit Quelle darunter.
- Anbieter (provider)
- In einem Satz: Das Unternehmen, das ein KI-System baut und auf den EU-Markt bringt — etwa OpenAI, Midjourney, ElevenLabs.
Quelle: Artikel 3 + 50.2 (maschinenlesbare Wasserzeichen im Output). - Betreiber (deployer)
- In einem Satz: Die Partei, die ein KI-System einsetzt, um Inhalte zu veröffentlichen — also du als Creator.
Quelle: Artikel 3 + 50.4 (Offenlegung bei Deepfakes und Texten öffentlichen Interesses). - Deepfake
- In einem Satz: Realistische KI-Inhalte, die eine Person nachbilden und als echt wahrgenommen werden könnten.
Wörtlich (Recital 134): künstlich erzeugte Bild-, Audio- oder Video-Inhalte, die "fälschlicherweise einer Person als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden". - Redaktionelle Kontrolle
- In einem Satz: Ein echter Mensch liest den KI-Output durch, passt ihn an und veröffentlicht unter eigenem Namen.
Quelle: Recital 134. Gilt als Befreiungsgrund für §4-Textoffenlegung. - Öffentliches Interesse
- In einem Satz: Texte, die die Gesellschaft über Themen informieren, die Bedeutung haben — Journalismus, Politik, Gesundheit, Sicherheit.
Quelle: Artikel 50.4 + Recital 134 (keine erschöpfende Definition).
Was ändert sich am 2. August 2026?
Kurze Antwort: Artikel 50 (Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber) wird vollständig anwendbar. Konkret: du musst offenlegen, wenn Inhalte künstlich erzeugt wurden, in vier spezifischen Szenarien.
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) trat am 1. August 2024 in Kraft, mit gestaffelter Anwendbarkeit der einzelnen Bestimmungen:
- 2. Februar 2025: Verbote unannehmbarer Risiken (in Kraft)
- 2. August 2025: Regeln für GPAI-Modelle (in Kraft)
- 2. August 2026: Artikel 50 Transparenzpflichten — deine Frist als Creator
- 2. August 2027: Hochrisiko-KI-Systeme in Produkten
Für Creator ist das entscheidend. Artikel 50 legt fest, wann du offenlegen musst, dass Inhalte KI-generiert sind. Die Europäische Kommission hat im März 2026 die zweite Version ihres Code of Practice für KI-Content-Kennzeichnung veröffentlicht — ein freiwilliges Compliance-Tool mit konkreten Beispielen. Endgültige Leitlinien folgen im Q2 2026, also genau in den drei Monaten vor der Frist.
Welche Creator-Inhalte fallen unter Artikel 50?
Kurze Antwort: Vier Szenarien — Chatbots (§1), KI-Anbieter-Output (§2), Emotions- und biometrische Erkennung (§3), und Deepfakes + Texte öffentlichen Interesses (§4). Für Creator sind §1, §2 und §4 relevant.
§1 — Chatbots und KI-Assistenten auf deiner Seite
Hast du einen KI-Chatbot auf deiner Link-in-Bio-Seite (z. B. ein "Frag mich"-Widget mit GPT)? Besucher müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren — es sei denn, das ist aus dem Kontext offensichtlich. Praktisch reicht ein "Made by AI"- oder "Powered by AI assistant"-Label am Widget.
§2 — KI-Anbieter, nicht du, sondern das Tool dahinter
Dieser Absatz verpflichtet KI-Tool-Hersteller (OpenAI, Midjourney, ElevenLabs), Outputs in maschinenlesbarem Format als KI-generiert zu markieren. Du als Betreiber hast hier keine direkte Pflicht, aber es beeinflusst, welche Tools "compliant" sind. Tools ohne technische Watermarking-Implementierung können ab August 2026 vom EU-Markt verschwinden.
§4 — Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichem Interesse
Hier wird es konkret:
- Deepfakes — Bild, Audio oder Video, künstlich erzeugt und realistisch wirkend — müssen immer gekennzeichnet werden, mit einer Ausnahme: bei "evident künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktiven" Inhalten reicht ein Hinweis auf die Existenz der Bearbeitung.
- KI-Texte zu öffentlichem Interesse — wer KI-generierte Texte mit dem Zweck publiziert, "die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu informieren", muss dies offenlegen. Aber: Diese Pflicht entfällt, wenn der Text einen Prozess "menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle" durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Wörtlich aus Artikel 50 §4 (offizieller Text): "Deployers of an AI system that generates or manipulates text which is published with the purpose of informing the public on matters of public interest shall disclose that the text has been artificially generated or manipulated. This obligation shall not apply (...) where the AI-generated content has undergone a process of human review or editorial control."
Welche 3 Ausnahmen befreien die meisten Creator?
Kurze Antwort: Für die meisten Creator bieten die Redaktionsprüfung (§4), die künstlerische Ausnahme (§4) und die Hilfsfunktions-Ausnahme (§2) Erleichterung. Wenn du deinen Workflow so gestaltest, dass eine dieser drei Ausnahmen greift, vermeidest du fast alle Offenlegungspflichten.
- Redaktionelle Prüfung (§4). Wer KI-generierte Texte überprüft, redigiert und unter eigener redaktioneller Verantwortung publiziert, ist von der Offenlegungspflicht befreit. Praktisch: Wer "durchliest, anpasst und publiziert" — kein Copy-Paste — erfüllt die Ausnahme. Audit-Trail aufbewahren: KI-Rohausgabe, deine Bearbeitung, publizierte Version. Recital 134 bestätigt, dass substantielle menschliche Prüfung hier essenziell ist.
- Künstlerische / satirische Ausnahme (§4). Deepfakes in einem evident künstlerischen oder satirischen Rahmen (Parodie, Kunstprojekt, Satire-Clip)? Ein knapper Hinweis auf die Bearbeitung reicht. Ein Plakat mit "KI-Collage von [Name]" in einer Ecke genügt.
- Technische Hilfsfunktion (§2). KI-Funktionen, die nur "Standardbearbeitung" durchführen oder die Eingabedaten "nicht substanziell verändern", sind ausgenommen. Beispiele: Rechtschreibprüfung, Farbkorrektur, automatische Untertitel auf Basis vorhandener Audio, Rauschunterdrückung.
Wann musst du KI-Inhalte kennzeichnen und wann nicht?
Kurze Antwort: Die Vergleichstabelle unten ordnet jeden Creator-Content-Typ den Offenlegungspflichten von Artikel 50 zu. Merke: Deepfakes mit erkennbaren Personen erfordern Offenlegung, technische Hilfsfunktion nie, und Texte öffentlichen Interesses nur ohne redaktionelle Prüfung.
| Content-Typ | Kennzeichnung Pflicht? | Ausnahme anwendbar? |
|---|---|---|
| KI-Chatbot auf deiner Seite | Ja (§1) | Nur bei offensichtlichem Kontext (selten) |
| KI-generierter Avatar oder Profilfoto | Ja, Deepfake (§4) | Nein — Person erkennbar |
| KI-generiertes Stockfoto für Blogpost | Nein, kein Deepfake | n/a |
| KI-geschriebene Produktbeschreibung im Shop | Eher nicht (§4 öffentl. Interesse meist nicht erfüllt) | Ja bei Review |
| KI-bearbeitete Podcast-Untertitel | Nein (§2) | n/a |
| Satirischer Politiker-Deepfake | Hinweis auf Bearbeitung (§4 Kunstausnahme) | Volles Label nicht nötig |
| Rechtschreibprüfung + Farbkorrektur | Nein (§2) | n/a |
| KI-generierter Nachrichtenartikel ohne Review | Ja (§4 öffentl. Interesse) | Keine — Review-Ausnahme entfällt |
Zweifelsfälle: wann bist du in der Grauzone?
Kurze Antwort: Fünf Szenarien liegen zwischen Pflicht-Offenlegung und Befreiung. Unten wie du jeden Fall einordnest. Faustregel bei echtem Zweifel: Offenlegung anlegen — das ist immer zulässig und kostet nichts.
1. KI-bearbeitetes Selbstporträt mit kosmetischen Anpassungen
Foto von dir mit KI-Bearbeitung (Hautkorrekturen, Hintergrund entfernt, Farbgrading). Ist das ein Deepfake? In der Regel nicht — wenn es dein eigenes Gesicht ist und die Bearbeitung kosmetisch (nicht strukturverändernd) ist, fällt es eher unter §2 "Standardbearbeitung". Aber wenn KI dein Gesicht strukturell verändert (andere Haarfarbe, Alter, Ausdruck), bist du im §4-Deepfake-Bereich. Konservativ: "KI-bearbeitet" in der Bildunterschrift einfügen.
2. KI-generierte Stockfoto mit fiktiven Personen
Ein erzeugtes Foto einer fiktiven Person (keine existierende Person nachgebildet) fällt nicht unter Recital 134 — es wird niemand getäuscht. Aber wenn das Foto realistisch wirkt und Besucher denken könnten, es sei eine echte Person, ist freiwillige Offenlegung sinnvoll. Viele Autoren wählen ein dezentes "KI"-Textlabel in der Ecke.
3. KI-Übersetzung deines eigenen Textes ins NL/EN/FR
Du schreibst auf Deutsch und lässt KI übersetzen. Streng genommen ist die Übersetzung KI-generiert, aber: wenn du jede Übersetzung prüfst und unter eigenem Namen publizierst → §4-Redaktions-Ausnahme greift, keine Kennzeichnung. Wenn KI ungesehen publiziert → strenggenommen Kennzeichnungspflicht für öffentlich-relevanten Content. Praktisch: immer kurz reviewen, damit die Ausnahme zieht.
4. KI-bearbeiteter Voice-Clone, der nicht ganz realistisch klingt
Stimm-Konversion mit deutlich synthetischem Klang (Auto-Tune-Niveau, robotisch) — der Kern der Deepfake-Definition ist "fälschlich als echt erscheinend". Eindeutig synthetische Stimmen fallen außerhalb. Realistische Voice-Clones existierender Personen fallen unter §4. Wenn Hörer in einem Blindtest glauben, es sei die echte Person — §4 greift.
5. Newsletter mit KI-geschriebener Zusammenfassung aktueller Nachrichten
Newsletter, dessen redaktionelle Zusammenfassung KI-generiert ist. Greift öffentliches Interesse? Wenn du aktuelles Geschehen "informierend" weitergibst, ja. Entfällt die Pflicht? Nur bei echter redaktioneller Prüfung (nicht nur Tippfehlerkorrektur). Sicherste Lösung für Newsletter-Creator: ein "Mit KI-Hilfe"-Hinweis in jeder Ausgabe, unabhängig vom Thema.
Disclaimer: Diese Auslegungen basieren auf dem aktuellen Gesetzestext (13. Juni 2024) und der zweiten Draft Code of Practice (5. März 2026). Endgültige EU-Kommissions-Leitlinien folgen im Q2 2026 und können einige Grenzen verfeinern.
Was muss dein Creator-Typ vor dem 2. August konkret regeln?
Kurze Antwort: Pro Creator-Archetyp andere Schwerpunkte. Unten fünf Szenarien mit konkreten Schritten, die du heute schon machen kannst.
Für Vlogger und YouTube-Shorts-Creator
Vermutlich nutzt du KI für automatische Untertitel, Rauschunterdrückung oder Thumbnail-Generierung. Untertitel auf bestehender Audio-Basis = §2-Ausnahme. Aber KI-generierte Thumbnails mit Fake-Footage von dir oder anderen = §4-Deepfake = Kennzeichnungspflicht. Lösung: "AI-Thumbnail"-Textlabel in einer Ecke oder im Videodescription erwähnen.
Für Musiker und Producer
KI-Mastering und Autotune fallen unter §2. Aber wenn du via Suno, Udio o. ä. einen Vocal-Track generierst, der wie du oder jemand anderes klingt — Audio-Deepfake unter §4. Erwähnung im Track-Titel oder -Beschreibung reicht: "[Track-Name] (AI Vocal)".
Für Coaches, Berater und B2B-Creator
Du publizierst regelmäßig Fachartikel? Die redaktionelle-Prüfungs-Ausnahme ist dein bester Freund: Wer jeden KI-Draft durchliest, anpasst und unter eigenem Namen veröffentlicht, erfüllt die Ausnahme. Keinen Workflow bauen, in dem KI ungesehen publiziert.
Für E-Commerce- und Shop-Creator
KI-Produktbeschreibungen fallen meist nicht unter §4, da kein "öffentliches Interesse" — kommerzielle Texte i. d. R. nicht. Freiwillige Offenlegung ist trotzdem klug. Google hat in seinen Guidelines klargestellt, dass Transparenz keine Ranking-Strafe bedeutet und das Lesertrauen erhöht.
Für Visual Artists und Designer
Die künstlerische Ausnahme ist zentral: Wer KI in einem künstlerischen Werk einsetzt, kommt mit einem schlanken Hinweis aus. "Created with AI assistance" in der Portfolio-Beschreibung reicht, solange der Werkstil evident künstlerisch ist.
5-Schritte-Checkliste: in 30 Minuten KI-Verordnung-compliant
Kurze Antwort: Geh diese 5 Schritte durch, dann bist du ab dem 2. August 2026 konform mit Artikel 50. Geschätzter Zeitaufwand: 30 Minuten für ein durchschnittliches Creator-Profil.
- Inventur deiner KI-Tools. ChatGPT, Suno, Midjourney, ElevenLabs, Adobe Firefly? Liste erstellen. Pro Tool: gibt es eine EU-Compliance-Roadmap (OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft haben jeweils eine, Stand Mai 2026).
- Inhalte in 3 Buckets aufteilen: (a) Deepfakes (Pflicht-Offenlegung), (b) veröffentlichte Texte (Review-Ausnahme möglich), (c) technische Hilfsfunktion (§2-Befreiung).
- Workflow dokumentieren. Wie prüfst du KI-Output? Speichere Roh- + bearbeitete Version als Audit-Trail. Ein einfaches Notion- oder Markdown-Doc reicht.
- Offenlegungs-Labels hinzufügen, wo nötig. Textlabel "KI-generiert" bei Avataren/Heroes, kurze Byline bei Artikeln, Erwähnung in Track-Titeln. Platzierung: sichtbar binnen 1 Sekunde der ersten Interaktion (Artikel 50.5).
- Flow auf einem Post testen. Mobil öffnen und prüfen: sind die Labels binnen 1 Sekunde klar erkennbar? Fertig — du bist compliant.
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Der LinkDash AI Page Builder hat Human-in-the-Loop integriert — jede KI-Vorschlag durchläuft deine Editor-Prüfung vor Publikation. Damit greift automatisch die §4-Redaktions-Ausnahme. Kein Workflow-Umbau, keine Extra-Labels, einfach so arbeiten wie gewohnt.
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Wie sieht eine KI-konforme Offenlegung praktisch aus?
Kurze Antwort: Drei Muster funktionieren: ein Inline-Textlabel, ein Icon mit Tooltip, oder maschinenlesbare Metadaten (nur für Anbieter Pflicht). Offenlegung muss vom Moment der ersten Interaktion an klar sichtbar sein.
Artikel 50 §5 verlangt Information "klar und unterscheidbar", "spätestens beim Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Belastung". Der Code of Practice (März 2026 zweite Version) nennt drei akzeptierte Patterns:
- Inline-Textlabel — z. B. "KI-generiert" oder "Made with AI" sichtbar bei der Content. Bei Blogposts: kurze Byline. Bei Bildern: dezentes Eck-Label.
- Icon-Label mit Tooltip — kleines KI-Icon mit Hover-Beschreibung. Kompromiss zwischen Sichtbarkeit und visueller Ruhe.
- Maschinenlesbare Metadaten — für Anbieter Pflicht (§2), nicht für dich als Betreiber. C2PA-Metadaten ist der aufkommende Standard von OpenAI, Adobe und Microsoft.
Nicht ausreichend: Disclaimer in einem Footer, Offenlegung erst nach zweitem Klick, vage Begriffe wie "teilweise handgemacht".
Wie hoch sind die Bußgelder bei einem KI-Verordnungs-Verstoß?
Kurze Antwort: Für Artikel-50-Verstöße sind die Strafen niedriger als für verbotene Praktiken — bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes für Anbieter. Für individuelle Creator theoretisch hoch; praktisch fokussiert die Durchsetzung auf große Akteure, nicht auf Mikro-Influencer.
Bußgelder unter der KI-Verordnung sind nach Verstoßart gestaffelt. Artikel 50 fällt in die mittlere Kategorie (siehe Artikel 99). Für verbotene Praktiken (Artikel 5) gehen Strafen bis 7 % des weltweiten Umsatzes; Artikel 50 entsprechend deutlich niedriger.
In Deutschland sind Bundesnetzagentur und Datenschutzbehörden als nationale Aufsicht designiert. Durchsetzung beginnt vermutlich mit Beschwerden und Stichproben-Audits. Einfachen Audit-Trail aufbewahren: welches Tool, welche Prüfung, was publiziert.
Wie LinkDash dich darauf vorbereitet
Unser AI Page Builder ist mit Human-in-the-Loop-Architektur gebaut: jede KI-Suggestion durchläuft deine Editor-Prüfung, bevor sie live geht. Das bringt die meisten Creator-Anwendungen automatisch unter die redaktionelle-Prüfungs-Ausnahme von §4.
Für Offenlegungs-Cases mit Kennzeichnungspflicht (Deepfake-Avatare, vollständig KI-publizierte Inhalte) bauen wir einen Opt-In-Disclosure-Marker in den Page-Editor. Verfügbar vor 2. August 2026, beginnend mit Premium- und Creator-Pro-Plänen.
Datenschutz-Aspekte sind eine separate Hürde. Lies unseren GDPR-Guide für Link-in-Bio, wenn du KI für Personalisierung oder E-Mail-Capture verwendest.
Disclaimer + Quellen
Dieser Leitfaden ist informativ, kein Rechtsrat. Für spezifische Compliance-Fragen einen Fachanwalt konsultieren. Per 5. März 2026 hat die Europäische Kommission die zweite Fassung des Code of Practice veröffentlicht; wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die finalen Leitlinien in Q2 2026 erscheinen. Manche Ausnahmen (vor allem künstlerische und redaktionelle) sind interpretationsabhängig — im Zweifelsfall: Offenlegung vornehmen, das ist immer zulässig.
Wichtigste Primärquellen:
- Europäische Kommission — KI-Act-Übersicht (zuletzt aktualisiert 27. Januar 2026)
- Artikel 50 — offizieller Text (inkl. Recital 132-135)
- Code of Practice on marking AI content
- Artikel 99 — Bußgelder und Sanktionen
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Deepfake laut EU-KI-Verordnung?
Recital 134 definiert einen Deepfake als künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Video-Inhalte, die "fälschlicherweise einer Person als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden". Realistische KI-Porträts und generierte Stimmen existierender Personen fallen immer darunter. Cartoons und klar stilisierte Porträts nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber unter Artikel 50?
Ein Anbieter (provider) baut und vertreibt das KI-System (OpenAI, Midjourney). Ein Betreiber (deployer) setzt das KI-System ein, um Output zu produzieren oder zu veröffentlichen — das bist du als Creator. §2 betrifft Anbieter, §4 Betreiber. Beide Rollen können sich überlappen, aber für Creator-Inhalte gilt vor allem §4.
Darf ich KI für meine Bio-Seite nutzen?
Ja — Artikel 50 verbietet KI-Nutzung nicht, sondern verlangt Transparenz, wo Offenlegung relevant ist. Für die meisten Bio-Inhalte (Links, kurze Bio, Bio-Text) fällst du unter §2 (technische Hilfsfunktion) oder §4 (Review-Ausnahme). Avatare, die dich realistisch nachbilden, brauchen aber ein Label.
Muss ich meinen Newsletter als KI-generiert kennzeichnen?
Nur wenn der Text "die Öffentlichkeit über Themen öffentlichen Interesses informiert" und du keine redaktionelle Prüfung vorgenommen hast. Persönlicher Newsletter-Content (Lifestyle, persönliche Updates, Produkt-Updates) fällt typischerweise nicht unter öffentliches Interesse. Journalistische Newsletter, die KI-Inhalte ohne Review veröffentlichen, schon.
Gilt Artikel 50 nur für EU-Unternehmen oder auch für Creator außerhalb der EU?
Artikel 50 gilt für Anbieter und Betreiber, deren Output in der EU verfügbar ist — unabhängig vom Firmensitz. Ein US-Creator, der NL/DE/FR/BE-Follower bedient und KI-Inhalte publiziert, fällt unter die Regeln.
Was, wenn ich einfach ChatGPT nutze, um einen Blogpost zu schreiben, und ihn selbst durchgehe?
Dann fällst du unter die redaktionelle-Prüfungs-Ausnahme von §4. Durchgehen, anpassen und unter eigenem Namen publizieren = compliant ohne Kennzeichnungspflicht. Wichtig: Deine Prüfung muss substanziell sein (inhaltliche Anpassungen, nicht nur Tippfehler-Fixes).
Muss ich mein KI-generiertes Profilfoto kennzeichnen?
Wenn das Foto realistisch wirkt und dich (oder jemanden anderen) abbildet, fällt es unter §4 Deepfake-Regel — Offenlegung pflichtig. Cartoons, abstrakte Avatare oder klar stilisierte Porträts fallen nicht darunter. Ein "KI-Porträt"-Hinweis in der Bio reicht.
Was ist ein "Code of Practice" und muss ich ihn unterschreiben?
Der Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content ist ein freiwilliges Tool mit Compliance-Beispielen. Für individuelle Creator ist Unterzeichnen nicht relevant — der Code richtet sich an Anbieter und große Betreiber.
Welche KI-Tools sind bereits "AI-Act-compliant"?
Per Mai 2026 haben OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft Compliance-Roadmaps publiziert, mit C2PA-Watermarking als aufkommender Standard. Midjourney und Open-Source-Modelle hinken hinterher — vor Tool-Nutzung prüfen, ob es eine EU-Compliance-Roadmap gibt.
Kann ich bestraft werden, wenn das Tool, das ich nutze, nicht compliant ist?
Nein — §2-Pflichten gelten für Anbieter, nicht für dich als Betreiber. Aber wenn das Tool keine maschinenlesbaren Marker erzeugt, wird manuelle Offenlegung schwerer. Indirekt betrifft es deinen Workflow.
Gilt die Satire-Ausnahme auch für kommerzielle Inhalte?
Nicht automatisch. Die künstlerische Ausnahme verlangt, dass das Werk "evident künstlerisch, kreativ, satirisch oder fiktiv" ist. Eine satirische Werbung kann darunter fallen, ein kommerzieller Spot mit Deepfake-Elementen normalerweise nicht.
Wie weiß ich, ob mein KI-Text unter "öffentliches Interesse" fällt?
Artikel 50 §4 sagt: Texte, die "die Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses informieren". Das umfasst Journalismus, politische Analyse, Gesundheitsinformationen, Regulierungs-Updates. Produktbeschreibungen, persönliche Updates und Lifestyle-Content fallen meist nicht darunter — bei Zweifel kurzen "AI-assist genutzt"-Hinweis hinzufügen.
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Andreas
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